Ehemann kauft Hund: Kein Anspruch der Frau auf Herausgabe nach Trennung
Das Ehepaar hatte noch vor der Heirat einen Labradorwelpen bei der Tierhilfe erworben. Die Schutzgebühr betrug 450 Euro, das Tier wurde dem Mann übergeben, der laut Abgabevertrag Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten wurde. Als sich das Paar trennte, blieb die Hündin beim Ehemann. Der lebte weiterhin im vormals ehelichen Haus mit großem Garten.
Rund neun Monate nach der Trennung verlangte die Frau die Herausgabe der Hündin sowie ein regelmäßiges Umgangsrecht. Die Ex-Partner hatten sich zunächst auf ein Umgangsrecht verständigen können.
Nach einem streitigen zweiten Verhandlungstermin hatte das Familiengericht den Antrag der Ehefrau auf Herausgabe und Umgang mit der Hündin zurückgewiesen. Die Frau legte Beschwerde ein.
Ohne Erfolg. Auch das Oberlandesgericht war der Auffassung, dass die Frau nicht habe nachweisen können, dass sie Miteigentümerin oder Eigentümerin der Hündin sei. Der Vertrag weise vielmehr den Mann als Eigentümer aus.
Urheber: Familienanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV)